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DIESE 3 THEMEN SIND IM 2023 WICHTIG


Selbstverständlich geht es hier «nur» um Themen rund um IT-, Digital- und Datenrecht. Das sind die Top 3:



  • Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es verlangt von Schweizer Unternehmen die Einhaltung von einigen neuen Pflichten. ONLAW wird neben der 1:1 Beratung einige Angebote lancieren. Der Newsletter hält Sie dabei am Besten auf dem Laufenden. Und schauen Sie gerne bei der ONMAP vorbei: hier sind die Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes bereits berücksichtigt.

  • Wir dürfen erwarten, dass es dieses Jahr News betreffend Datentransfer in die USA gibt. Nachdem am 7. Oktober 2022 Präsident Biden das einschlägige US-Dekret unterzeichnete, hat die Europäische Kommission am 13. Dezember 2022 das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses eingeleitet. Konkret heisst dies: sollte der Angemessenheitsbeschluss der EU positiv ausfallen, könnten Datentransfers aus der EU in die USA wieder einfacher erfolgen. Man dürfte davon ausgehen, dass sich die Schweiz der Meinung der EU anschliessen wird.

  • In der EU ist bereits im 2022 ein umfassendes Regulierungspaket für Online-Plattformen in Kraft getreten. Der am 1. November 2022 in Kraft getretene Digital Market Act gilt ab dem 2. Mai 2023 und adressiert Wettbewerbsregeln für Online-Plattformen. Während der Digital Market Act die grossen «Player» adressiert, wird der Digital Services Act u.a. für Hostingdienstleister und Onlineplattformen relevant sein, was auch für Schweizer Unternehmen von Bedeutung sein kann, wenn sie ihre digitalen Dienste an Personen im EWR-Raum anbieten. Weil die Pflichten z.T. relativ umfangreich sind, gilt der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act erst ab dem 17. Februar 2024. Betroffene Unternehmen sind allerdings gut beraten, sich bereits dieses Jahr mit der Umsetzung zu beschäftigen.





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