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JERUSALEMA DANCE CHALLENGE: VIRALER ERFOLG MIT TEILWEISER ERNÜCHTERUNG


Die zahlreichen Videos von Pflegenden, Polizisten, Helfern und vielen mehr, wie sie mit Optimismus die Jerusalema Challenge tanzen, begeistern bis heute.


Letzte Woche wurde allerdings bekannt, dass die Musik von Master KG nicht immer korrekt lizenziert ist und Warner Music aktiv wurde. Was dahinter steckt und was die Situation zeigt.


Was bisher geschah

Die Covid-19-Pandemie fordert aktuell vieles – viel Negatives zweifelsohne. Da hat die letztes Jahr ins Leben gerufene Jerusalema Dance Challenge einiges an Optimismus und Leichtigkeit versprüht: fröhliche Musik von Master KG und eine einfache Choreografie. Die zahlreichen Videos von Pflegenden, Polizisten, Helfern, aber auch Organisationen und Unternehmen gingen viral. Und auch heute – am Tag, wo in der Schweiz per 1. März 2021 Lockerungen der aktuellen Massnahme im Kampf gegen die Pandemie kommuniziert wurden – wird mit der Jerusalema Dance Challenge weiterhin Freude zum Ausdruck gebracht.


Doch leider ist hinter den Fassaden nicht immer alles heiter. Wie letzte Woche bekannt wurde, ist die Musik nicht immer korrekt lizenziert, weshalb Warner Music nun aktiv wurde.


Was heisst «Musik korrekt lizenzieren»

Sogenannte geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben, sind als Werke urheberrechtlich geschützt. Darunter fallen beispielsweise Bücher, Zeichnungen, Fotos, Skulpturen, aber eben auch Musik oder choreographische Werke.


Die Schöpfer von solchen Werken haben als Urheber grundsätzlich die Rechte zu entscheiden, wer was in welchem Rahmen mit den Werken tun darf. Umgekehrt heisst dies, dass man urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Weiteres einfach frei verwenden darf.


Konkret darf Musik in einem Video nicht ohne ausdrückliche Genehmigung auf Social Media oder allgemein im Internet benutzt werden (auch nicht als Hintergrundmusik). Vielmehr sind mehrere Rechte zu berücksichtigen.


Die SUISA – die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik – hat im Zusammenhang mit der Jerusalema Challenge eine übersichtliche Zusammenfassung erstellt, welche Rechte berücksichtig werden müssen. Sie finden die Zusammenfassung hier.


Weshalb Warner Music rechtlich korrekt handelt

Warner Music ist die für die Vergabe der Leistungsschutzrechte am Jerusalema-Song zuständige Plattenfirma. Wo entsprechende Nutzungsrechte – sog. Lizenzen – nicht oder nicht korrekt eingeholt werden, hat Warner Music das Recht, u.a. Lizenzgebühren zu verlangen. Und dies hat offenbar Warner Music nun getan, wobei die Höhe der Forderungen ein gut geschütztes Geheimnis blieb.


Nun wirft dies natürlich die Frage auf, ob das Vorgehen moralisch in Ordnung ist, insbesondere wo doch die Jerusalema Challenge in den meisten Fällen nicht zu kommerziellen Zwecken getanzt wurde. Über Moral lässt sich natürlich diskutieren.


Zu berücksichtigen gilt, dass Lizenzgebühren eine von möglichen Einnahmequellen für Künstler sind – gerade in Zeiten, wo keine Konzerte stattfinden dürfen, eine nicht zu vernachlässigende. Und aus rechtlicher Sicht gilt, dass Veröffentlichungen ausserhalb des privaten Rahmens entsprechend lizenziert werden müssen, egal ob sie kommerziell genutzt werden oder nicht. Es gibt zwar weitere Ausnahmen, die vorliegend aber nicht relevant sind.


Was aus der Situation gelernt werden sollte

Urheberrechtlich geschützte Werke, seien dies Musik, Bilder oder Fotos dürfen auf Social Media nicht ohne Weiteres verwendet und gepostet werden. Es gibt zwar Bilder und Musik die frei verfügbar ist. Allerdings ist immer zu prüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Und es gibt zu beachten, dass «for free» nicht immer «frei verfügbar für jede Situation» gilt.


Persönlich rate ich Ihnen nicht nur, die Nutzungsrechte immer genau zu prüfen, sondern sich auch weiterhin an der Jerusalema Dance Challenge zu erfreuen. Sie löst bei mir immer wieder aufs Neue positive Gefühle aus.





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