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WETTBEWERBE RECHTSSICHER DURCHFÜHREN


Erst kürzlich hat eine Social Media Plattform die Nutzungsbedingungen geändert. Es folgte ein "Aufschrei" bei der entsprechenden Social Media Community, weil befürchtet wurde, Wettbewerbe (Gewinnspiele) wie bisher seien nicht mehr erlaubt.


Am 30.05.2022 wurde dieser Beitrag aktualisiert mit dem Ziel aufzuzeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz für Wettbewerbe gelten. Hierzu kann nachfolgend auch eine Checkliste bezogen werden.



Geldspiele vs. Wettbewerbe (Gewinnspiele)

Vorab muss unterschieden werden zwischen Geld- und Gewinnspielen (Wettbewerbe).


Unter Geldspiele werden Spiele verstanden, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht gestellt wird. Solche Geldspiele unterstehen dem Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) und sind bewilligungspflichtig. Ob ein Gewinnspiel gegen das Geldspielgesetz verstösst, kann durch die Gespa (www.gespa.ch) vorgeprüft werden.


In diesem Beitrag wird von Wettbewerben ausgegangen, die nicht unter das Geldspielgesetz fallen.



Teilnahmebedingungen

Bei Wettbewerben sind klare Teilnahmebedingungen zu machen, insbesondere:

  • wer führt den Wettbewerb durch;

  • Voraussetzungen der Teilnahme, z.B. Mindestalter, Wohnort in der Schweiz, Abholung und/oder Versand des Preises, Ausschluss von Personenkreisen wie z.B. eigene Mitarbeitende;

  • Preis/e, gegebenenfalls mit Zusatzkosten (z.B. für Versand des Gewinns; Achtung hier darf es sich nicht um eine Koppelung von zusätzlichen Leistungen handeln);

  • Dauer des Wettbewerbs;

  • Ermittlung sowie Benachrichtigung der Gewinner;

  • Wird der/die Gewinner:in öffentlich genannt;

  • Wird der allenfalls eingereichte Gewinner-Beitrag veröffentlicht;

  • Es ist zulässig, dass der Rechtsweg ausgeschlossen wird und keine Korrespondenz geführt wird. Der Rechtsweg kann von Gesetzes wegen nur bedingt ausgeschlossen werden, d.h. die Regelung bezieht sich immer nur auf die Ausschlüsse, die von Gesetzes wegen gemacht werden können.

Zu beachten ist weiter:

  • Die Teilnahmebedingungen müssen nicht explizit akzeptiert werden, d.h. digital braucht es kein Kontrollkästchen mit "ich bin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden". Wird hingegen eine Newsletter-Anmeldung mit dem Wettbewerb kombiniert, so muss eine ausdrückliche Zustimmung zur Newsletter-Anmeldung erfolgen, die über ein Kontrollkästchen umgesetzt werden kann.

  • Teilnahmebedingungen leicht zugänglich, verständlich und unzweideutig.

  • Allfällige Einwilligungen dokumentieren / muss bewiesen werden können.


Lauterkeitsrecht

Ein Wettbewerb darf nicht irreführend und damit unlauter sein. Dies gilt insbesondere für:

  • unklare Angaben darüber, ob ein Kauf für die Wettbewerbsteilnahme nötig ist oder die den Eindruck erwecken, ein Kauf würde die Gewinnchancen erhöhen;

  • Preise, die nicht in der Abstufung ihres Wertes aufgelistet werden, teilweise Wertangaben enthalten oder die bei einem Verkaufswert unter CHF 100 als wertvoll bezeichnet werden;

  • Preise, die nicht vergeben werden oder nicht vergeben werden können;

  • nur schlagwortartige Gewinnversprechen, die nur an optisch untergeordneter Stelle relativiert werden; die Teilnahmebedingungen sind in ähnlich prägnanter und gut ersichtlicher Form unmissverständlich zu kommunizieren;

  • Gewinnversprechen, die an die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer, die Leistung einer Aufwandsentschädigung, den Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder die Teilnahme einer Veranstaltung, einer Werbefahrt oder einer weiteren Verlosung gebunden sind.

Zu beachten ist weiter:

  • Werden (fremde) Markenprodukte verlost, so darf ohne Zustimmung der jeweiligen "Brand" nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine Kooperation oder dergleichen handelt.

  • Werden die Preise von einem Dritten zur Verfügung gestellt, so muss die Bezeichnung von Werbung geprüft werden.


Datenschutzrecht

Oft werden bei Wettbewerben erhaltene Personendaten nicht nur zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs bearbeitet, sondern beispielsweise zu Marketingzwecken und/oder zur Weitergabe an Dritte verwendet. Solche weitergehenden Zwecke müssen transparent genannt werden.


Ab dem 1. September 2023 müssen in jedem Fall folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • Identität und Kontaktdaten des für den Wettbewerb verantwortlichen;

  • Bearbeitungszweck(e);

  • Falls Daten weitergegeben werden, müssen die Empfänger oder die Kategorien von Empfänger bekannt gegeben werden;

  • Wenn Daten ins Ausland bekannt gegeben werden, muss der/die Empfängerstaat/en genannt werden.


Nutzungsbedingungen von Social Media Plattformen

Wird ein Wettbewerb auf einer Social Media Plattform durchgeführt, sind die jeweiligen Nutzungsbedingungen der entsprechenden Social Media Plattform zu beachten.


Hinweis zu regulierte Produkte

Die Zulässigkeit und die Rahmenbedingungen für Wettbewerbe von regulierten Produkten wie z.B. Alkohol, Tabak, Arzneimittel, etc. ist separat zu prüfen.


Checkliste

Sie können nachfolgend eine kostenlose Checkliste mit allen Punkten erhalten, welche für eine rechtssichere Durchführung eines Wettbewerbs in der Schweiz wichtig sind.


Bitte prüfen Sie nach der Eingabe Ihr Postfach und bestätigen Sie den Erhalt der Checkliste "Wettbewerbe rechtssicher durchführen". Falls Sie keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.


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