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DIE NEUEN PFLICHTEN FÜR ANBIETER VON KI-MODELLEN MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
Am 2. August 2025 treten die Bestimmungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gemäss dem AI Act in Kraft. Der kürzlich veröffentlichte Verhaltenskodex für derartige KI bietet Unternehmen eine Orientierung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter dem AI Act. Auch Schweizer Unternehmen können von diesen Regelungen betroffen sein.
24. Juli 2025


DIE ANWENDBARKEIT DES AI ACT DER EU FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union, kurz AI Act muss in verschiedenen Konstellationen auch von Schweizer Unternehmen beachtet werden. In Kraft ist der AI Act bereits seit Anfang August 2024. Die Umsetzung hingegen erfolgt zeitlich gestaffelt. Erste Umsetzungen haben per Februar 2025 zu erfolgen. Update: Mit dem sog. Digital Omnibus on AI hat die EU den AI Act per 27. Juli 2026 erstmals geändert. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wann der AI Act au
23. Okt. 2024
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