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SIND IHRE AGB BEREIT FÜR KI?


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden in vielen Unternehmen das Rückgrat vertraglicher Beziehungen. Sie werden häufig einmal erstellt – und danach kaum mehr angepasst. Mit dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Berufsalltag sollten jedoch bestehende AGB kritisch hinterfragt werden: Decken sie die Anforderungen und Risiken im Umgang mit KI ausreichend ab? Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt.



AI Act für Schweizer Unternehmen


DEFINITION


Was ist eigentlich künstliche Intelligenz? Um Sie nicht gleich zu Beginn zu verunsichern: Diese Frage müssen Sie an dieser Stelle nicht beantworten, zumal auch Fachkräfte bei der Erläuterung des Begriffs sich kaum auf ein paar wenige Sätze beschränken und eine Erklärung in den seltensten Fällen inhaltlich identisch ausfällt.


Was aber wichtig ist: was verstehen Sie unter KI? In welchen Geschäftsbereichen setzen Sie KI ein? Wozu wird die KI konkret genutzt?


Ob bei der Softwareentwicklung, im kreativen Bereich oder als integrierter Bestandteil eines Produkts – die Art der Nutzung entscheidet darüber, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.


URHEBERRECHTE


Folgende zwei Gegebenheiten sind wichtig zu wissen:


  1. Urheberrechte entstehen grundsätzlich beim Schöpfer – im Geschäftsalltag meist beim Arbeitgeber bzw. beauftragten Unternehmen. Eine Übertragung an Kunden ist zwar möglich, bedarf aber einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung.

  2. KI-generierte Inhalte begründen in vielen Fällen keine Urheberrechte – insbesondere bei generativer KI, wie etwa bei Text- oder Bildgeneratoren.


Welche Auswirkungen kann der Einsatz von KI auf AGB-Regelungen haben:

 

In Einkaufs-AGB findet sich häufig die Klausel, dass neu geschaffene Urheberrechte automatisch auf den Kunden übergehen. Wird zur Vertragserfüllung jedoch KI eingesetzt, ist unklar, ob überhaupt schutzfähige Werke entstehen. Das kann insbesondere in folgenden Fällen problematisch sein:


  • Bei der Entwicklung von Software, die später lizenziert werden soll.

  • Bei der Erstellung individueller Designs, etwa Logos oder Werbematerial.


Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie lassen eine Software (oder auch Teile davon) von einem externen Entwickler erstellen, die Sie anschliessend an Kunden lizenzieren möchten. Die Grundlage für ein Lizenzmodell kann von Grund auf gefährdet werden, wenn eine Software nicht urheberrechtlich geschützt sein sollte.


Wie lässt sich diesem Dilemma begegnen?


Transparenz ist entscheidend. Es sollte vertraglich geregelt sein, ob und in welchem Umfang KI eingesetzt wird – und wie dies allfällige Rechteübertragungen beeinflusst. Daraus abgeleitet sind auch Gewährleistungs- und Haftungsregelungen anzupassen.

 

GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG


Viele AGB enthalten Klauseln, die zusichern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden – verbunden mit entsprechenden Haftungsregelungen. Der Einsatz von KI stellt Unternehmen hier vor neue Herausforderungen:


  • Wurden verwendete KI-Modelle ausreichend geprüft?

  • Ist sichergestellt, dass Outputs keine fremden Rechte verletzen?

  • Wie wird dokumentiert, welche Tools verwendet wurden?


Solche Fragen sollten nicht zur pauschalen Streichung von Haftungsregelungen führen – vielmehr aber zur kritischen Prüfung, welche Risiken realistisch sind und wie mit ihnen umgegangen werden soll.

 

TRANSPARENZ


Wie bereits genannt, dürfte Transparenz in den meisten Fällen ein zielführendes Mittel zum Erfolg sein. Missverständnisse können vermieden, Vertrauen geschaffen und Risiken reduziert werden.


Für die AGB bedeutet dies:


  • Dienstleister sollten ihre Prozesse im Rahmen einer Vertragserfüllung realistisch und offen abbilden.

  • Kundenseitig sollten Einkaufs-AGB konkrete Erwartungen klar definieren.

 

WEITERE RELEVANTE THEMEN:


Neben typischen AGB-Regelungen sollte nicht vergessen werden, dass der Einsatz von KI auch andere Aspekte betreffen kann, z.B. Datenschutz oder eine allfällige Anwendbarkeit des AI Acts der EU.


Es ist deshalb sinnvoll, nicht nur die AGB zu überprüfen, sondern auch die Auswirkungen von KI auf das gesamte Geschäftsmodell zu analysieren.

 

WEITERE INFORMATIONEN:


Weitere Blogbeiträge:

 

HABEN SIE FRAGEN ZU AGB? ODER DEM EINSATZ VON KI IM ALLGEMEINEN?


Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.  






Ihre Ansprechperson:

Eine Frau, die freundlich in die Kamera schaut



Caroline Danner

Rechtsanwältin & Inhaberin ONLAW








Foto von Skylar Kang auf Pexels





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